Informationspflicht Gewährleistung und Garantien - Handlungsbedarf!

Zum 27. September 2026 gelten neue, europaweit einheitliche Informationspflichten zur gesetzlichen Gewährleistung und zu Garantien. B2C-Onlineshops müssen zwingend standardisierte EU-Gewährleistungs- und Garantielabels visualisieren. Diese Kennzeichnungspflicht gilt direkt am Produkt im Kaufprozess und zielt auf mehr Verbrauchertransparenz ab.

Künftig müssen Verbraucher also mithilfe standardisierter EU-Labels über ihre Rechte informiert werden. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, welche gesetzlichen Mindeststandards gelten, unabhängig davon, in welchem Land oder bei welchem Händler sie einkaufen.

Grundlage der neuen Vorgaben ist die EU-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucherrechte.

Sprechen Sie uns dazu gerne an - wir prüfen Ihre Website hinsichtlich der Notwendigkeit der Umsetzung und führen auf Wunsch diese Umstellung für Sie durch.

Sprechen Sie uns einfach an!

Fon: 0 43 51 - 8998 869
E-Mail: info (at) juergensenkles.de


Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich u.a. auf folgenden Sites:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/neues-eu-label-2026
https://www.it-recht-kanzlei.de/gestaltung-neue-label-gewaehrleistung-garantie.html#abschnitt_13
https://europa.eu/youreurope/business/dealing-with-customers/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm

 




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