Abschaltung der OS-Plattform - Handlungsbedarf!

Die EU-Kommission stellt die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 ein, da diese von den Verbrauchern nicht im gewünschten Umfang genutzt wurde. Pflichten aus der ODR-VO werden ab dem 20.07.2025 für Unternehmen entfallen, d.h. es ist dann erforderlich, den entsprechenden Hinweis von Website/aus AGB/allen Dokumenten zu entfernen.

Die Hinweispflicht gilt grundsätzlich nicht für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Dabei zählt jede beschäftigte Person unabhängig von ihrer Arbeitszeit. Achtung: wenn ein Streit mit einem Verbraucher entstanden ist, ist jedes Unternehmen zu den Hinweisen verpflichtet (§ 36, § 37 VSBG). Unternehmen, die lediglich im B2B-Bereich tätig sind, d.h. nur mit Unternehmern, nicht mit Verbrauchern Verträge schließen trifft die Hinweispflicht nicht.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich u.a. auf folgenden Sites:

https://planit.legal/neuerungen-bei-der-alternativen-streitbeilegung-und-aufhebung-der-odr-vo-was-muessen-unternehmen-jetzt-tun/
https://www.deutscheranwaltspiegel.de/disputeresolution/dispute-resolution/das-ende-der-odr-plattform-158764/

 




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