Widerrufsbutton für B2C-Onlineshops - Handlungsbedarf!

Ab dem 19. Juni 2026 wird ein elektronischer Widerrufsbutton für B2C-Onlineshops, digitale Inhalte und Dienstleistungen EU-weit Pflicht. Dieser Button muss gut sichtbar sein, um Verbrauchern einen einfachen Widerruf per Klick zu ermöglichen. Er gilt nicht für B2B-Shops oder speziell angefertigte Produkte.

Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU 2023/2673) in deutsches Recht umgesetzt wird. Ziel der neuen Regelung: Verbraucher sollen online geschlossene Verträge künftig genauso einfach widerrufen können, wie sie diese online abgeschlossen haben.

Sprechen Sie uns dazu gerne an - wir prüfen Ihre Website hinsichtlich der Notwendigkeit der Umsetzung und führen auf Wunsch diese Umstellung für Sie durch.

Sprechen Sie uns einfach an!

Fon: 0 43 51 - 8998 869
E-Mail: info (at) juergensenkles.de


Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich u.a. auf folgenden Sites:

https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/widerrufsbutton-neue-pflicht-ab-juni-2026-6950888
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerrufsbutton-faq-leitfaden-online-handel.html

 




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