Information zum Thema "Abmahnung Google Fonts"

Seit einigen Wochen erreichen viele Website-Betreiber:innen Abmahnungen als Folge eines Urteils des LG München I - 3 O 17493/20 vom 20.01.2022.

Hintergrund: Websites setzen Schriftarten von Google / Google Fonts ein. Diese dynamische Einbindung sei ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig (DSGVO). Abhilfe schaffe idR., das genutzte Cookie Banner entsprechend zu aktualisieren, und genutzte Google Schrift(en) lokal auf dem eigenen Server abzulegen und einzubinden.

Sprechen Sie uns dazu gerne an - wir prüfen Ihre Website hinsichtlich einer datenschutzkonformen Nutzung von Google-Fonts und führen auf Wunsch diese Umstellung für Sie durch.

 

Jetzt Ihre Website prüfen ...


Sprechen Sie uns einfach an!

Fon: 0 43 51 - 8998 869
E-Mail: info (at) juergensenkles.de

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden sich u.a. auf folgenden Sites:

https://futurezone.at/netzpolitik/google-fonts-google-unternehmen-abmahnung-anwalt-dsgvo-schreiben-auskunft/402121590
https://www.datenschutz-notizen.de/google-fonts-schreiben-mit-schadensersatzforderung-an-websitebetreibende-verschickt-2335898/
https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de




Zurück

 

Websites für Smartphones, Tablets und PC

 

Unsere Projekte ansehen

Zufriedene und erfolg­reiche Kunden
sind unsere beste Werbung!